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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Steueramnestiegesetz

    Umsatzsteuer und nicht erklärte Betriebseinnahmen straffrei nacherklären

    | Das "Strafbefreiungserklärungsgesetz" (StraBEG) als Teil des "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ist seit dem 30. Dezember 2003 in Kraft. Der Weg für eine befristete Steueramnestie ist frei. |