01.02.2004 · Fachbeitrag · Steueramnestiegesetz
Umsatzsteuer und nicht erklärte Betriebseinnahmen straffrei nacherklären
| Das "Strafbefreiungserklärungsgesetz" (StraBEG) als Teil des "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ist seit dem 30. Dezember 2003 in Kraft. Der Weg für eine befristete Steueramnestie ist frei. |
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