30.05.2011 | Steuerbescheid
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist rechtens
Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn die Gebühr im Einzelfall besonders hoch ausfällt; im Streitfall waren es 91.456 Euro (Urteil vom 30.3.2011, Az: I R 61/10; Abruf-Nr. 111572; Beschluss vom 30.3.2011, Az: I B 136/10; Abruf-Nr. 111573).
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 2 | ID 145518