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  • 02.05.2011 | Steuerfreier Sachbezug

    Tankgutscheine: Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen im Überblick

    Lohnsteuerprüfer haben in der Vergangenheit Tankgutscheine für Arbeitnehmer kritisch beäugt. War auf dem Tankgutschein ein Eurobetrag aufgedruckt oder durfte der Arbeitnehmer mit der Tankkarte seines Arbeitgebers tanken, behandelten die Prüfer die Zuwendungen als steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.  

     

    Vor kurzem hat der Bundesfinanzhof (BFH) für eine Vielzahl von Gestaltungen mit Tankgutscheinen bzw. -karten grünes Licht gegeben (ASR Ausgabe 3/2011, Seite 11). Dazu sind in der Praxis einige Fragen aufgetaucht, die wir nachfolgend beantworten.  

    Antworten auf sechs Fragen aus der Praxis

    In der Praxis stellen sich Arbeitgebern bei der Gestaltung und Abwicklung von Tankgutscheinen und -karten folgende sechs Fragen:  

     

    Ja, das Finanzamt muss die Gestaltung akzeptieren, bei der der Arbeitnehmer zunächst die Tankfüllung selbst bezahlt und der Arbeitgeber später 44 Euro aufgrund des Gutscheins erstattet.