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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Steuertermine für das Jahr 2003

    | Als cleverer Steuerzahler nutzen Sie bei Vorauszahlungen die gesetzlich gewährten Schonfristen und zahlen statt am gesetzlichen Zahlungstermin erst fünf Tage später. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, braucht die Zahlung sogar erst am nächsten Werktag erfolgen. |