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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Steuertermine 2005

    So nutzen Sie die Schonfrist und sparen bares Geld

    | Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir sie in einem Steuerkalender zusammengefasst. Der Steuerkalender ist auf Seite 12 abgedruckt. |