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  • 23.11.2009 | Stichtag 1. Januar 2010

    Neue Regeln zum Leistungsort ab 2010

    Zum 1. Januar 2010 ändern sich die Regelungen zum umsatzsteuerlichen Leistungsort von Dienstleistungen über die Grenze, zum Beispiel bei Reparatur- und Abschleppleistungen sowie Mietwagen- und Leasinggeschäften. Außerdem gibt es neue Meldepflichten in der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Da der Stichtag 1. Januar 2010 vor der Tür steht, geben wir Ihnen im Folgenden noch einmal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.  

     

    Beachten Sie: In „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ erhalten Sie unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“ eine Übersicht zur Bestimmung des Leistungsorts nach den neuen Regeln.  

    Leistung an Unternehmer oder Nichtunternehmer?

    Der Umsatz ist dort umsatzsteuerbar, wo sich sein Leistungsort nach den Regeln des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befindet. Ab 2010 wird zwischen Leistungen an Unternehmer und an Nichtunternehmer unterschieden:  

     

    • Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen werden grundsätzlich dort ausgeführt, wo der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat (Empfängersitzortprinzip).

     

    • Leistungen an eine Privatperson oder an Unternehmer für deren Privatbereich haben ihren Leistungsort grundsätzlich dort, wo der leistende Unternehmer seinen Sitz hat (Unternehmenssitzortprinzip).