01.11.2006 | Stichtag 31. Dezember 2006
Fragen zur Umsatzsteuer-Erhöhung
Auf die Umsatzsteuer-Erhöhung haben wir Sie in den Ausgaben 9/2006 (Seite 5 bis 8) und 10/2006 (Seite 7 bis 10) umfassend vorbereitet. Gleichwohl: In der Praxis tauchen immer wieder neue Fragen auf. Das zeigen die folgenden aus dem Kreis unserer Leser.
19 Prozent schon jetzt ausweisbar?
Bereits jetzt dürfen Sie die Umsatzsteuer auch gegenüber Verbrauchern mit 19 Prozent ausweisen, wenn die Lieferung bzw. Leistung voraussichtlich erst nach dem 31. Dezember 2007 ausgeführt wird (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 11.8.2006 [Tz. 13], Az: IV A 5 – S 7210 – 23/06; Abruf-Nr. 062406).
Unser Tipp: Gegenüber Verbrauchern sollten Sie den Bruttobetrag unter Berücksichtigung der 19 Prozent Umsatzsteuer ohne gesonderten Steuerausweis angeben. Kommt es doch zur Lieferung im Jahr 2006, können Sie einen Preisnachlass um drei Prozentpunkte gewähren.
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