01.05.2003 · Fachbeitrag · Teilzeitarbeit
Ihre Rechte und Pflichten beim Wunsch eines Mitarbeiters nach Teilzeitarbeit
| Seit 2001 kann jeder Arbeitnehmer verlangen, Teilzeit zu arbeiten. Von diesem Recht machen zunehmend auch Mitarbeiter Gebrauch, die in der Elternzeit sind oder aus ihr in den Job zurückkehren. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die Regelungen vor, die Sie als Autohaus-Inhaber oder Personalchef kennen müssen. |
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