01.06.2002 · Fachbeitrag · Teledienstgesetz
Neue Pflichten bei der Homepage-Gestaltung beachten!
| Zahlreiche Autohäuser verfügen mittlerweile über eine eigene Homepage im Internet. Was viele nicht wissen: Das „Teledienstegesetz“ (TDG) bürdet ihnen bei der Gestaltung der Homepage einige neue Informationspflichten auf. Im Folgenden lesen Sie, welche Informationspflichten Sie im Einzelnen erfüllen müssen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig