29.05.2008 | Überblick über alle Gesellschaftsformen
Die Umsatzbesteuerung der privaten Pkw-Nutzung durch den Unternehmer
Seit der Rückkehr zur ursprünglichen Rechtslage ab 1. Januar 2004 ist die Umsatzbesteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch den Unternehmer bei Einzelunternehmen und den Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften eindeutig geregelt. Umstritten aber ist das Thema bei Personengesellschaften. Der folgende Beitrag erläutert die Rechtslage und stellt die Lösungsvorschläge der Finanzverwaltung für die Personengesellschaften vor.
1. Kfz-Privatnutzung bei einem Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmer kann beim Erwerb seines Unternehmensfahrzeugs das Fahrzeug nicht, anteilig oder vollumfänglich seinem „umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen“ zuordnen. Dieses Wahlrecht ist unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung des Fahrzeugs als „Betriebsvermögen“.
Wichtig: In diesem Beitrag wird die vollumfängliche Zuordnung als Regelfall unterstellt (praxisrelevante Ausnahmen siehe unten 4.).
Soweit der Einzelunternehmer sein Fahrzeug nicht nachweislich ausschließlich für unternehmerische Zwecke nutzt, hat er die Privatnutzung wie eine „Dienstleistung an sich selbst“ der Umsatzsteuer zu unterwerfen (§ 3 Absatz 9a Nummer 1 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Der Umsatzbesteuerung unterliegen dabei die durch die Fahrzeugnutzung entstandenen Kosten nur insofern, als sie auch „vorsteuerbehaftet“ waren (§ 10 Absatz 4 Nummer 2 UStG).
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