01.06.2004 · Fachbeitrag · Übernahme eines Leasingfahrzeugs nach Vertragsende
Verkäufer haftet nicht für Sachmängel
| Ein interessantes Urteil hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main für alle Leasinggeber gefällt, die ein Leasingfahrzeug nach Vertragsende an den Leasingnehmer verkaufen: Sie haften nicht als Verkäufer für Sachmängel, die nach dem Verkauf beim Ex-Leasingnehmer auftauchen. Wir stellen Ihnen das noch nicht rechtskräftige Urteil vor und zeigen Ihnen dessen Bedeutung für die Praxis. |
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