01.10.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
„All-Inclusive“-Leasing-Raten voll umsatzsteuerpflichtig
| Immer wieder fragen Leser, ob sie beim „All-inclusive“-Leasing die Leasing-Raten in einen umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Teil aufteilen und letzteren als durchlaufenden Posten behandeln können. Begründung: Nur ein Teil der mit der Leasing-Rate abgegoltenen Kosten sei mit abzugsfähiger Vorsteuer belastet. Die Versicherung zum Beispiel sei zwar in der steuerpflichtigen Leasing-Rate enthalten, habe aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. |
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