01.02.2006 | Umsatzsteuer
Boni für Jahreswagen mindern negative Marge
Ein freier Mercedes-Benz-Händler hat der Redaktion folgende Frage gestellt: Daimler-Chrysler ermöglicht Kfz-Händlern, über die „Drehscheibe“ Jahreswagen zu erwerben, die Werksangehörige dort anbieten. Weist der Händler nach, dass er das Fahrzeug an einen Endkunden in Deutschland verkauft hat (unter anderem Kopie der Rechnung und der Zulassungspapiere), überweist Daimler-Chrysler ihm fahrzeugbezogen einen Bonus. Der Händler fragt, ob er beim Verkauf differenzbesteuert angeschaffter Jahreswagen den Bonus mit einer negativen Marge verrechnen darf.
Unsere Antwort: Ja. Der Bonus dürfte als Entgelt von dritter Seite preisauffüllenden Charakter haben (§ 10 Absatz 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz). Denn Daimler-Chrysler zahlt den Bonus mit dem Motiv, die Überbestände an Werksangehörigen-Fahrzeugen zu reduzieren. Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Bonus und der (Verkaufs-)Leistung des Händlers. Wurde also ein Jahreswagen für 20.000 Euro angekauft und für 18.000 Euro verkauft und wurde ein Bonus in Höhe von 2.000 Euro gezahlt, ist eine Marge in Höhe von Null Euro zu versteuern (= 20.000 ./. 18.000 ./. 2.000).