28.05.2009 | Umsatzsteuer
Keine Differenzbesteuerung bei Verkauf eingelegter Pkw
Die Differenzbesteuerung ist nicht anwendbar bei Pkw, die in das Unternehmen eingelegt und dann veräußert werden. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof ein anderslautendes Urteil des Finanzgerichts Köln aufgehoben, über das wir in der Ausgabe 8/2008 (Seite 9) berichtet hatten. Begründung: Die Differenzbesteuerung ist nur möglich, wenn der Wiederverkäufer das Wirtschaftsgut entgeltlich für sein Unternehmen erworben hat. Denn bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung müsse die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werden. Ein Einkaufspreis setze aber ein entgeltliches Rechtsgeschäft voraus. (Urteil vom 18.12.2008, Az: V R 73/07)(Abruf-Nr. 091385)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127314