01.02.2006 | Umsatzsteuer
Leasing-Geber darf Differenzbesteuerung anwenden
Eine Leasing-Gesellschaft, die gebrauchte Fahrzeuge ankauft, verleast und dann wieder verkauft, gilt als „Wiederverkäufer“ (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Umsatzsteuergesetz). Folge: Sie darf beim Verkauf der GW die Differenzbesteuerung anwenden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Wiederverkauf der GW muss aber zum normalen Tätigkeitsfeld der Leasing-Gesellschaft gehören und beim Ankauf der Fahrzeuge muss die Absicht bestehen, sie wieder zu verkaufen. Unschädlich ist, dass die Vermietungstätigkeit im Verhältnis zur Wiederverkaufstätigkeit im Vordergrund steht.
Beachten Sie: Ein Unternehmer, der nicht gewerbsmäßig, also nicht nachhaltig mit GW handelt, sondern lediglich ohne Vorsteuerabzug erworbene GW aus dem Betriebsvermögen herausverkauft, kann die Differenzbesteuerung nicht anwenden. Er muss Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Rechtsanwalt seinen gebraucht erworbenen Betriebs-Pkw veräußert. (Urteil vom 8.12.2005, Rs. C-280/04)(Abruf-Nr. 060037)