31.01.2011 | Umsatzsteuer
Übergangsfrist für Garantiezusage im Kombinationsmodell
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt die Unsicherheit über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsatzsteuerpflicht einer Garantiezusage im sogenannten Kombinationsmodell beseitigt.
Hintergrund: Der BFH hatte Anfang 2010 seine seit 2003 geltende Auffassung geändert und entschieden: Die Garantiezusage eines Kfz-Händlers gegen Entgelt, durch die der Käufer wahlweise einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten gegen den Versicherer hat (Kombinationsmodell), ist umsatzsteuerpflichtig (Urteil vom 10.2.2010, Az: XI R 49/07; Abruf-Nr. 101104).
Praxishinweis: Das BMF hat nun erklärt, dass die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung (Umsatzsteuerpflicht) auf alle offenen Fälle anzuwenden seien. Mit der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 sorgt es aber gleichzeitig für Rechtssicherheit für „Altfälle“. Das heißt: Kfz-Händler können sich bei vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossenen Verträgen auf die für sie günstigere Rechtsprechung aus dem Jahr 2003 berufen (Schreiben vom 15.12.2010, Az: IV D 3 - S 7160-g/10/10001; Abruf-Nr. 110157). |