01.11.2007 | Umsatzsteuer
Übersicht über Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens
Unser Beitrag in der Ausgabe 5/2007 (Seite 7 bis 9) über das „Reverse-Charge-Verfahren“ im Kfz-Gewerbe hat einen Leser zu der Frage veranlasst, ob das Verfahren europaweit angewendet wird.
Unsere Antwort: Leider ist das „Reverse-Charge-Verfahren“ europaweit noch nicht einheitlich geregelt. Einen Überblick, bei welchen Dienstleistungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft im jeweiligen Land angewendet wird, finden Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover. Den Link dorthin finden Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 073120.
Unser Tipp: Bei Fragen zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den anderen Ländern der Europäischen Union (EU) wenden Sie sich am besten an die jeweilige Außenhandelskammer. Die IHK Hannover bietet unter der angegebenen Internetadresse einen Überblick über die Kontaktdaten sämtlicher EU-Außenhandelskammern an.