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  • 30.05.2011 | Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerpflicht der Garantieprämie - Antworten auf weitere Praxisfragen

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei von der Hardt & Partner, Münster

    Ein Leser hat zur Umsatzsteuer auf die Garantieprämie zwei Fragen gestellt: „Was muss ich umsatzsteuerlich beachten, wenn ich ein differenzbesteuertes Fahrzeug einschließlich einer Garantiezusage veräußere und für die Garantiezusage kein besonderes Entgelt berechne? Wie sollte bei einem Fahrzeug, das nicht der Differenzbesteuerung unterliegt, die Rechnung an einen Nichtunternehmer aussehen, wenn die Software automatisch für den Fahrzeugverkauf Umsatzsteuer ausweist?“ Der folgende Beitrag liefert die Antworten.  

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ermitteln

    Die erste Frage unseres Lesers zielt darauf ab, wie die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die Garantieprämie ermittelt werden muss, insbesondere im Fall einer negativen Marge.  

     

    Am besten lässt sich das anhand eines Beispiels erklären, das wir nach und nach variieren, um die drei in der Praxis denkbaren Fälle vorzustellen.  

     

    Beispiel

    Sie haben ein Fahrzeug von einem Privatkunden für 10.000 Euro hereingenommen und für denselben Preis weiterverkauft. Hinsichtlich der Garantiezusage haben Sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft rückversichert und dafür 200 Euro aufgewendet.  

     

    Fahrzeugverkauf und Garantie sind zwei getrennte Leistungen