01.09.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Verspätungszuschlag sorgfältig prüfen!
| Das Finanzamt muss bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags einen entstandenen Erstattungsanspruch des Unternehmers mit berücksichtigen. Ansonsten ist der Verspätungszuschlag fehlerhaft und muss korrigiert werden. Diese für Sie erfreuliche rechtskräftige Entscheidung hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern getroffen (Urteil vom 27.2.2001, Az: 2 K 509/99, EFG 2001, 474). |
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