01.10.2006 | Umsatzsteuer
Vorsteuer aus gemischten Aufwendungen abzugsfähig?
Der Vorsteuerabzug aus unternehmerisch und privat veranlassten Aufwendungen ist bislang nach § 15 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz ausgeschlossen. Dieses Abzugsverbot könnte gegen die 6. EG-Richtlinie verstoßen, so das Finanzgericht (FG) München.
Unser Tipp: Halten Sie Fälle mit gemischten Aufwendungen mit Hinweis auf das Urteil des FG München offen. Den bislang nicht zulässigen Vorsteuerabzug aus Bewirtungs- und Umzugskosten hat der Gesetzgeber mit Blick auf das günstigere Gemeinschaftsrecht bereits zugelassen. (Urteil vom 23.2.2006, Az: 14 K 3585/03; Abruf-Nr. 062268, Revision Bundesfinanzhof Az: V R 25/06)
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 85878