01.11.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels
| Eine Personengesellschaft erbringt keine Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn sich ein neuer Gesellschafter beteiligt und als Gegenleistung für die Gesellschaftsrechte eine Bareinlage an die Gesellschaft erbringt. Es handelt sich vielmehr um Kosten, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen. Das hat der Bundesfinanzhof in Änderung seiner Rechtsprechung entschieden. Folge: Die Gesellschaft darf für Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme eines neuen Gesellschafters - vor allem Steuer- und Rechtsberatungskosten - die Vorsteuer geltend machen. (Urteil vom 1.7.2004, Az: V R 32/00; Abruf-Nr. 042152) |
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