01.08.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wann ist die Versicherungsleistung nicht steuerbar?
| Ein Leser hat folgende Frage an die Redaktion gestellt: Ein Kunde hat an einem Autohaus-eigenen Mietwagen einen Schaden verursacht. Das Autohaus hat den Schaden selbst repariert. Der Kunde hat die Versicherungsleistung seiner Versicherungsgesellschaft an das Autohaus abgetreten. Die Versicherungsgesellschaft hat nur den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) erstattet mit der Begründung, dass das Autohaus zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Muss das Autohaus nun auf die Versicherungsleistung Umsatzsteuer zahlen? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig