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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Wann ist die Versicherungsleistung nicht steuerbar?

    | Ein Leser hat folgende Frage an die Redaktion gestellt: Ein Kunde hat an einem Autohaus-eigenen Mietwagen einen Schaden verursacht. Das Autohaus hat den Schaden selbst repariert. Der Kunde hat die Versicherungsleistung seiner Versicherungsgesellschaft an das Autohaus abgetreten. Die Versicherungsgesellschaft hat nur den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) erstattet mit der Begründung, dass das Autohaus zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Muss das Autohaus nun auf die Versicherungsleistung Umsatzsteuer zahlen? |