01.04.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wieder voller Vorsteuer-Abzug bei Bewirtungskosten?
| Bewirtungskosten sind nur zu 80 Prozent als Betriebsausgabe abzugsfähig. Seit 1. April 1999 gilt dies auch für die Vorsteuer (§ 15 Absatz 1a Nummer 1 Umsatzsteuergesetz). Diese Begrenzung des Vorsteuer-Abzugs verstößt gegen EU-Recht, entschied das Finanzgericht (FG) München (in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung). Begründung: Die Begrenzung wäre nur zulässig, wenn sie bereits bei Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht festgelegt worden wäre. Deutschland führte damals aber keine Beschränkung ein. |
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