01.03.2007 | Umsatzsteuer zurückfordern
Wie weit zurück kann der verdeckte Preisnachlass aufgedeckt werden?
In der Februar-Ausgabe haben wir auf Seite 6 bis 7 darüber berichtet, dass die konsequente Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses viel Geld bringen kann und eine Aufdeckung auch möglich ist, wenn das Neuwagengeschäft weit zurückliegt.
In der Redaktion haben Leser angerufen, die dies bezweifelten. Sie sind davon ausgegangen, dass eine Aufdeckung nur möglich ist, wenn die Veranlagung des Jahres, in dem der Neuwagen verkauft worden ist, noch nicht bestandskräftig ist. Das ist aber ein Irrtum. Sie können zum Beispiel sogar auch dann noch zu viel gezahlte Umsatzsteuer aus dem Neuwagengeschäft zurückholen, wenn der Veranlagungszeitraum, in dem der Neuwagen verkauft wurde, nach einer Betriebsprüfung bestandskräftig ist.
Berichtigung nach § 17 Umsatzsteuergesetz
Die Aufdeckung des Preisnachlasses ist mit dem Ausfall einer Forderung zu vergleichen. Fällt eine Kundenforderung aus, mindern Sie die Umsatzsteuer in dem Jahr, in dem der Ausfall bekannt wird – unabhängig davon, ob der Veranlagungszeitraum, in dem die zugrunde liegende Leistung erbracht wurde, bestandskräftig ist.
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