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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Unfallkosten

    Probefahrt - Kunde muss Selbstbeteiligung zahlen

    | Verschuldet ein Kunde auf einer Probefahrt einen Unfall, muss er die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung zahlen, entschied das Amtsgericht (AG) Krefeld zu Gunsten eines Peugeot-Vertragshändlers. Der Händler hatte diese Pflicht des Kunden im Fahrzeug-Benutzungsvertrag wie folgt geregelt: |