01.03.2002 · Fachbeitrag · Unfallregulierung
Bagatellschaden nicht auf Neuwagenbasis abzurechnen
| Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Kfz-Haftpflichtschaden gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auf Neuwagenbasis abgerechnet werden. Voraussetzung ist neben einer geringen Laufleistung (Faustformel: unter 1.000 km) und einer kurzen Nutzungsdauer (nicht mehr als ein Monat), dass der Pkw erheblich beschädigt ist. |
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