26.02.2010 | Unternehmensführung
Verzugszinsen gegenüber Verbraucher
Ein Leser fragt: „In welcher Höhe kann bei einem Verbrauchergeschäft (zum Beispiel Fahrzeugreparatur) die Berechnung von Verzugszinsen erfolgen?“
Unsere Antwort: Seit 1. Januar 2002 beträgt der Verzugszinssatz dynamisch fünf Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz (§ 288 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Basiszinssatz wird halbjährlich festgesetzt und beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2010 auf 0,12 Prozent. Folglich beträgt der Verzugszins gegenüber einem Verbraucher in diesem Zeitraum 5,12 Prozent.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 4 | ID 133826