22.02.2008 | Unternehmensnachfolge
Das neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
Der im Dezember 2007 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes bringt für Sie als Unternehmer drei gravierende Änderungen mit sich:
- Eine (Höher-)Bewertung von Vermögen
- Höhere Freibeträge, aber auch zum Teil höhere Steuersätze
- Neue Regeln bei der Übertragung von Betriebsvermögen
Unser Service: Joachim Breithaupt, Rechtsanwalt & Steuerberater aus der Kanzlei Osborne Clarke in Köln, erläutert Ihnen alles Wissenswerte dazu. Weil aber in der Abstimmung zwischen Bundestag und Bundesrat noch einiges passieren kann, haben wir an dieser Stelle auf den Abdruck des Beitrags verzichtet. Sie finden Sie ihn mit der Abruf-Nr. 080579 im Internet (www.iww.de).
Unser Tipp: So können wir die Entwicklungen tagesaktuell einarbeiten und Ihnen eine Entscheidungsgrundlage für die Frage bieten, ob Sie Ihr Unternehmen innerhalb der nächsten vier Monate noch auf einen Nachfolger übertragen wollen (denn das neue Recht tritt voraussichtlich am 1. Juli in Kraft). Und solange können Sie auch noch zwischen altem und neuem Recht wählen.