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  • 01.11.2007 | Unternehmensteuerreform 2008

    Neue Regeln mit großen Auswirkungen auf Kapital- und Personengesellschaften

    von Josef Ellenrieder, Dipl.-Betriebswirt (FH), Bad Grönenbach

    Ein Ziel der Unternehmensteuerreform 2008 ist es, Personen- und Kapitalgesellschaften steuerlich rechtsformneutral zu behandeln. Des Weiteren soll deren Eigenkapitalbasis gestärkt werden, indem nicht entnommene Gewinne steuerlich begünstigt werden. Wir stellen Ihnen die Eckpunkte der Reform vor und sagen Ihnen, wie sich die neuen Regeln zur Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften auswirken werden. 

    Die Eckpunkte der Reform

    Die Reform umfasst im Wesentlichen folgende Eckpunkte:  

     

    • Senkung des Steuersatzes: Der Gewerbesteuersatz wird auf rund 14 Prozent gesenkt und bei Personengesellschaften wird ein begünstigter Thesaurierungssatz von 28,25 Prozent eingeführt. Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent und des Gewerbesteuersatzes auf zirka 14 Prozent wird die nominelle Gesamtsteuerbelastung insbesondere für die GmbH besonders attraktiv.

     

    • Abgeltungsteuer: Ab 1. Januar 2009 unterliegen alle privaten Kapitaleinkünfte einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag).

     

    • Thesaurierungsrücklage: Die Rechtsform- und Finanzierungsneutralität wird erreicht, indem künftig auch Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmer) wie eine Körperschaft zur begünstigten Besteuerung optieren können.

     

    • Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dafür wird die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt und der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht.