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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Veräußerung oder Liquidation einer Autohaus-GmbH

    Abfindung von Pensionsansprüchen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    | Sagt eine Autohaus-GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, ist dies vorteilhaft: Die Altersversorgung wird gesichert und die Steuerbelastung gemindert. Zum Problem kann die Pensionszusage jedoch werden, wenn die GmbH verkauft, liquidiert oder fusioniert werden soll. Nur selten wird der Käufer bereit sein, das Risiko der Altersversorgung zu übernehmen. Einzige Möglichkeit ist dann der Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Pensionszusage gegen eine Abfindung. Daraus ergeben sich weitreichende steuerliche Konsequenzen, die wir im Folgenden darstellen. |