01.10.2005 | Verbilligter Kauf des Dienstwagens
Geldwerten Vorteil minimieren
Kauft ein Autohaus-Mitarbeiter seinen Dienstwagen verbilligt vom Arbeitgeber, ist der geldwerte Vorteil lohnsteuerpflichtig. Strittig ist häufig die Ermittlung des geldwerten Vorteils und damit der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Es geht insbesondere um die Frage, was als „Endpreis am Abgabeort“ anzusetzen ist.
Berechnung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil wird in Höhe des „um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreises am Abgabeort“ (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG]) abzüglich eines Bewertungsabschlags von vier Prozent errechnet. Außerdem kann der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Kalenderjahr abgezogen werden (wenn er nicht bereits ausgeschöpft ist, § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG).
Rechenschema Berechnung des geldwerten Vorteils
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Üblicher Endpreis am Abgabeort
Die Ermittlung des „üblichen Endpreises am Abgabeort“ ist gerade in der Kfz-Branche schwierig. Als „Endpreis“ gilt zunächst der Angebots-preis nach der Preisangabenverordnung vor Abzug von Rabatten.
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