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  • 29.08.2008 | Verbrauchsintensive Fahrzeuge als Verlustbringer

    Rückstellungen für Leasingverträge mit „Buy-back-Verpflichtung“

    von Dr. Michael Ammenwerth, Dr. von der Hardt & Partner

    Die Kraftstoffpreise, insbesondere für Diesel, sind in den vergangenen Monaten dramatisch angestiegen. Die Folge ist ein spürbarer Rückgang der Nachfrage nach verbrauchsintensiven Fahrzeugen.  

     

    Verluste bei Leasing-Geschäften – was tun?

    Weitere Folge: Kfz-Händlern, die die Rücknahmepreise bei Leasinggeschäften mit der Leasinggesellschaft vor dieser Marktentwicklung fixiert haben, drohen Verluste. Denn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war diese Entwicklung nicht absehbar.  

     

    Wichtig: Zu den Bilanzstichtagen vor der Rücknahme dieser Fahrzeuge werden Sie künftig prüfen müssen, ob ein Verlust aus der Rücknahme und der anschließenden Verwertung absehbar ist. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn der vereinbarte Rücknahmewert höher ausfällt als der Wert, zu dem das Fahrzeug voraussichtlich am Markt veräußert werden kann. In diesen Fällen ist unstreitig in der Handelsbilanz eine Rückstellung veranlasst.