Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2005 | Vermittlung von Gebrauchtwagen

    Umsatzsteuerliche Risiken beim Agenturgeschäft kennen und vermeiden

    Umsatzsteuerlich hat das Agenturgeschäft kaum noch Vorteile, seit es die Differenzbesteuerung gibt. Deshalb ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Agenturgeschäften auch den meisten Kfz-Händlern nicht mehr vertraut. Nachdem aber der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass beim Agenturgeschäft den Händler unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewährleistungspflicht trifft, steht auch die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung wieder im Raum. Der folgende Beitrag gibt Ihnen eine Antwort.  

    Das Agenturgeschäft

    Beim Agenturgeschäft tritt der Verkäufer nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des tatsächlichen Verkäufers – das heißt des bisherigen Eigentümers – auf. Es entstehen Rechtsbeziehungen zwischen drei Personen: Zwischen dem Kfz-Händler und dem Verkäufer sowie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.  

     

    Zivilrechtliche Behandlung

    Zivilrechtlich besteht zwischen Verkäufer und Kfz-Händler ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Bürgerliches Gesetzbuch): Der Händler soll gegen Zahlung einer Provision eine Vermittlungsleistung an den Verkäufer erbringen. Sie besteht darin, das Fahrzeug an einen Käufer zu vermitteln. Das zwischen dem Kfz-Händler und dem Käufer abgeschlossene Geschäft wirkt unmittelbar für und gegen den Verkäufer: Er muss das Eigentum an dem Fahrzeug an den Käufer übertragen und hat seinerseits gegenüber dem Käufer Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.  

     

    Umsatzsteuerliche Behandlung

    Die umsatzsteuerliche Behandlung folgt dem Zivilrecht, das heißt  

    • die Vermittlungsleistung des Händlers ist eine sonstige Leistung (§ 3 Absatz 9 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Der Händler muss die vereinbarte Provision der Umsatzsteuer unterwerfen.