01.08.2007 | Vermittlungsgeschäfte
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerminderung bei Preisnachlässen
Vermittelt der Händler ein Fahrzeug und räumt er dem Käufer des Fahrzeugs auf eigene Rechnung einen Preisnachlass ein, mindert der Preisnachlass das umsatzsteuerpflichtige Vermittlungsentgelt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden ([BFH],Urteil vom 12.1.2006, Az: V R 3/04; Abruf-Nr. 060825). Die Finanzverwaltung musste da-raufhin ihre bisherige Auffassung aufgeben und die neue Rechtsprechung akzeptieren (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 8.12.2006, Az: IV A 5 – S 7200 – 86/06; Abruf-Nr. 070196; Ausgabe 2/2007, Seite 5).
Jetzt hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) eine Verfügung herausgegeben, in der es sich mit zwei Fragen beschäftigt (Verfügung vom 27.6.2007, Az: S 7200–39 St34M; Abruf-Nr. 072324):
- Wie ist die überhöhte Inzahlungnahme eines GW im Rahmen eines Vermittlungsgeschäfts umsatzsteuerlich zu behandeln?
- Gibt es einen Vertrauensschutz für den Empfänger des Preisnachlasses bezüglich seines Vorsteuerabzugs?
Überhöhte Inzahlungnahme bei Vermittlung
Drei Rechtsbeziehungen sind zu unterscheiden:
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