01.09.2004 · Fachbeitrag · Verpflegungsmehraufwand
Bewirtung von Arbeitnehmern auf einer Fortbildungsveranstaltung
| Die Hersteller verpflichten ihre Händler zu regelmäßiger Fortbildung der Mitarbeiter. Bei solchen Fortbildungen befindet sich der Arbeitnehmer auf einer Dienstreise, so dass er grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hat. Wir sagen Ihnen im Folgenden, inwieweit Sie Ihren Arbeitnehmern diese Kosten steuerfrei erstatten können und welche Rolle die Bewirtung auf Kosten des Arbeitgebers dabei spielt. |
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