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  • 01.05.2007 | Vollkasko

    Versicherung muss über Tuning informiert werden

    Werkstätten müssen nach Tuningmaßnahmen nicht nur dafür sorgen, dass die Papiere stimmen. Sie sollten ihre Kunden auch darauf hinweisen, dass eine Anzeigepflicht gegenüber der Vollkaskoversicherung besteht. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Im Urteilsfall hatte der Halter eines Audi 80 Cabrio umfangreiche Tuningmaßnahmen am Fahrzeug durchführen lassen. Unter anderem wurde die Bereifung, die Spur und das Fahrwerk geändert. Außerdem wurde die Motorleistung von 66 auf 81 kW gesteigert. Nach einem Unfall mit Totalschaden zahlte die Versicherung nicht. Begründung: An dem Audi seien gefahrerhöhende Veränderungen vorgenommen worden. Das OLG gab der Versicherung Recht: Durch das Tuning habe sich die Gefahr eines Unfalls erhöht, der Fahrer werde durch das Tuning zu riskantem Fahren stimuliert. Deshalb hätte er der Versicherung die Tuningmaßnahmen anzeigen müssen, was unterblieben war. Den Beweis, dass das Tuning nicht ursächlich war für den konkreten Unfall, konnte der Halter des Audi nicht liefern. (OLG Koblenz, Urteil vom 14.7.2006, Az: 10 U 56/06)(Abruf-Nr. 070713

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 4 | ID 111503