04.03.2011 | Werkstattrecht
Bei Kfz-Reparatur nicht an bestehende Garantie gedacht
Es ist entschuldbar, wenn ein Kfz-Betrieb an die aus einem Schadensfall bekannte Garantie ein Jahr später nicht mehr denkt. Denn es besteht keine Pflicht, das Bestehen einer Garantie in der Kundendatei zu speichern, entschied das Amtsgericht (AG) Kassel. Vielmehr sei es Sache des Kunden, auf das Fortbestehen der Garantie gezielt hinzuweisen. Im Urteilsfall sprach das AG den Betrieb von jeglichem Verschulden frei und wies die Klage einer Kundin auf Ersatz von rund 3.000 Euro für den Ausbau des Zylinderkopfs zur Fehlersuche ab. Dass der Garantieträger sich auf Leistungsfreiheit berufen habe, weil der Originalzustand nicht mehr zu besichtigen sei, könne dem Betrieb nicht angelastet werden, zumal die Kundin das Fahrzeug plus Garantie von einem anderen Händler erworben habe (Urteil vom 10.11.2010, Az: 412 C 789/10; Abruf-Nr. 110538).