02.09.2010 | Werkstattrecht
Teurer Fehler beim Umrüsten auf Gasbetrieb
Fehler beim Umrüsten von Benzin- auf Gasbetrieb können eine Werkstatt teuer zu stehen kommen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Beschluss vom 13.4.2010, Az: 5 U 136/10; Abruf-Nr. 101862): Im September 2005 hatte der Kunde seinen Ford Maverick im „Autogaszentrum“ von Benzin- auf Gasbetrieb umrüsten lassen (Kosten rund 2.500 Euro). Im Februar 2006 kam es bei einem Zylinder zu einem erheblichen Kompressionsverlust, an zwei weiteren Zylindern zu leichten Ausfällen. Daraufhin wurden Reparaturarbeiten ausgeführt, für die der Kunde 3.455 Euro zahlte. Da er die Umrüstung für mangelhaft hielt, forderte er Ersatz seiner gesamten Aufwendungen in Höhe von rund 6.000 Euro. Damit hatte er vor Gericht weitgehend Erfolg. Den Schwarzen Peter sahen die Richter beim „Autogaszentrum“. Ihm sei es nicht gelungen, den Nachweis zu führen, dass es für den zeitnah zur Umrüstung aufgetretenen Motorschaden nicht verantwortlich gewesen ist.
Beachten Sie: Ein ähnlicher Sachverhalt war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main, die ebenfalls zuungunsten der Werkstatt ausgegangen ist (Urteil vom 17.3.2006, Az: 8 U 211/05; Abruf-Nr. 063679, Auto Steuern Recht Ausgabe 1/2007, Seite 3).