01.01.2007 | Werkstattrecht
Vorsicht beim Einbau von Autogasanlagen
Ein Kfz-Betrieb hatte den als Taxi genutzten A1 eines Kunden mit einer Autogasanlage ausgerüstet. 14.000 km lief der Wagen problemlos. Im Anschluss an eine Inspektion in einem anderen Betrieb traten jedoch Störungen auf. Man riet dem Kunden zu einem Motortausch. Gegenüber der Einbaufirma erklärte der Kunde daraufhin den Rücktritt vom Vertrag und verlangte Schadenersatz. Die Werkstatt verteidigte sich damit, der Einbau der Autogasanlage sei technisch zulässig gewesen und ordnungsgemäß durchgeführt worden. Der Grund für die Betriebsstörungen müsse bei der Inspektionswerkstatt liegen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt musste sich die Werkstatt jedoch belehren lassen, dass der Wagen wegen der Beschaffenheit der Ventilsitzringe für den Betrieb einer Autogasanlage ungeeignet gewesen sei. Darauf hätte sie den Kunden hinweisen müssen. (Urteil vom 17.3.2006, Az: 8 U 211/05) (Abruf-Nr. 063679)