01.10.2001 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
14-tägiges Rückgaberecht keine unzulässige Zugabe
| Wenn Sie dem Käufer eines Gebrauchtwagens ein Rückgaberecht einräumen, das die Nutzung des Fahrzeugs für 14 Tage ermöglicht, ist dies keine verbotene Zugabe. Das entschied jüngst der Bundesgerichtshof und wies eine Unterlassungsklage ab, mit der folgende Werbung beanstandet worden war: „Bitte denken Sie daran: Bei Kauf eines Gebrauchten haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht ...“. |
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