01.04.2001 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Internet-Auktion mit fallenden Preisen zulässig
| Kein übertriebenes Anlocken von Kunden liegt bei einer umgekehrten Versteigerung von Gebrauchtwagen im Internet vor, wenn der „Zuschlag“ durch den Teilnehmer nicht verpflichtend ist, der Kaufvertrag vielmehr erst hinterher abgeschlossen wird. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht (OLG) München. |
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