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  • 20.12.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    BGH: Kein Nutzungsausfall bei zumutbarem Zweitwagen

    | Ein zumutbar nutzbarer und frei zur Verfügung stehender Zweitwagen führt dazu, dass eine Nutzungsausfallentschädigung nicht geschuldet ist. Neben dem Porsche Carrera Cabrio, der durch einen Akt der Selbstjustiz im Wege des Zuparkens entzogen war, hatte die Geschädigte noch einen 3er-BMW Kombi. Dass der Porsche mehr Prestige und mehr Fahrspaß bringt, ist kein maßgebliches Kriterium, entschied der BGH. |