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  • 13.10.2015 · Fachbeitrag · Autokauf

    Abnahmepflicht bei Wohnmobilkauf des verstorbenen Ehemanns

    | Vertrag ist Vertrag. Und der Erbe haftet für den Verstorbenen. Diese Grundprinzipien musste eine Frau, deren Ehemann ein neues Wohnmobil gekauft hatte, vor dem OLG Hamm erfahren. Ihr Mann konnte das Wohnmobil nicht mehr abholen, weil er auf der Fahrt zum Händler mit seinem alten, in Zahlung gegebenen Wohnmobil tödlich verunglückt war. |