· Fachbeitrag · Autokauf
Erfüllungsort Berlin, auch wenn der Käufer am Chiemsee wohnt
| Ein Dauerstreitpunkt, zumal in GW-Sachen, ist der richtige Erfüllungsort für die Nachbesserung. Heimspiel für den Käufer oder Auswärtsspiel für ihn und damit Heimspiel für den Händler? Der Spruch „wir fahren nach Berlin“ gewann für einen Käufer, wohnhaft am Chiemsee, eine spezielle Bedeutung, nachdem er bei einem Berliner Händler einen zirka sieben Jahre alten, knapp 86.000 km gelaufenen MB C 320 CDI gekauft hatte. Mit seiner Schadenersatzklage vor dem AG Berlin-Mitte hatte er keinen Erfolg. |
Grund des Streits war ein Defekt des Steuergeräts des Automatikgetriebes. Zweimal forderte der Käufer den Händler zur Mängelbeseitigung auf. Doch dieser wollte den Wagen vorher in seinem Betrieb in Berlin sehen und die Angelegenheit dort prüfen. Nein, nicht in Berlin, sondern bei mir am Chiemsee, war die Antwort des Käufers unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH. Außerdem berief er sich auf die Klausel im Kleingedruckten, wonach ein nicht fahrbereites Fahrzeug „vor Ort“, also nicht in der Firma des Verkäufers, zu reparieren sei. Schließlich sei es ihm auch nicht zuzumuten, mit defektem Steuergerät und aktiviertem Notprogramm des Getriebes den weiten Weg nach Berlin zurückzulegen.
Das Gericht wies die Schadensersatzklage trotzdem aus zwei Gründen ab:
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