19.08.2021 · Nachricht · Autokauf
Erstattung der Finanzierungskosten bei Rücktritt
| Kommt es wegen Täuschung über die Eigenschaften eines verkauften Fahrzeugs zum Rücktritt, hat der Käufer im Rahmen der Rückabwicklung auch Anspruch auf Erstattung der mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten. Ob die Finanzierungkosten auch beim Erwerb eines anderen Fahrzeugs entstanden wären, spielt keine Rolle, entschied der BGH. |
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