· Fachbeitrag · Autokauf
Gasauto verbraucht zu viel - Kaufpreisminderung
| Entscheidungen zum Thema „Mehrverbrauch“ bei Gasautos haben Seltenheitswert. Ein aktuelles Urteil des AG Husum, mit dem der Käufer eine Minderung des Kaufpreises erstritt, verdient schon deshalb Beachtung. |
Vereinbarungsgemäß hatte der beklagte Händler den neuen Opel Corsa mit einer Gasanlage, vermutlich Autogas (LPG), nachrüsten lassen. Als der gewünschte Spareffekt ausblieb, reklamierte der Käufer einen überhöhten Verbrauch. Da es für den Gasverbrauch keine EU-Richtlinie gibt und der Käufer auch keine entsprechende Verbrauchszusage des Händlers hatte, argumentierte er: Der Benzinverbrauch sei zu hoch, der Kombi-Wert laut Hersteller von 6,1 Liter pro 100 km, ermittelt nach der einschlägigen EU-Richtlinie, sei deutlich überschritten. Wenn sein Corsa zuviel Benzin verbrauche, dann sei auch der Gasverbrauch überhöht, der Wagen folglich mangelhaft. Seine Klage auf Minderung des Kaufpreises um 1.500 Euro hatte Erfolg. Das AG holte beim TÜV Nord ein Gutachten zum Kraftstoffverbrauch ein. Ergebnis: Nach der EU-Richtlinie 80/1268/EG ergab sich im Kombi-Wert ein Unterschied von 7,2 Prozent zur Werksangabe. Auf dieser Basis schätzte das AG eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1.500 Euro, was rund 10 Prozent des Kaufpreises entsprach (AG Husum, Urteil vom 4.4.2012, Az. 2 C 35/10; Abruf-Nr. 121502).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Gasbetriebene Fahrzeuge - Antworten auf viele Haftungsfragen rund um Verkauf und Umrüstung“, ASR 3/2012, Seite 15. Nachtrag dazu: AG Dippoldiswalde (Urteil vom 19.1.2012, Az. 2 C 1074/09; Abruf-Nr. 121596 - Einbau einer Multipoint-Autogasanlage in einen MB Vaneo 1.9 unter Verletzung der Aufklärungspflicht).