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  • · Nachricht · Autokauf

    Klage wegen Sachmängeln im Inland bei Kfz-Kauf im Ausland

    | Ein Verbraucher kann vor den inländischen Gerichten wegen Sachmängeln gegen einen ausländischen Kfz-Händler klagen, von dem er das Fahrzeug erworben hat. Voraussetzung ist, dass der ausländische Händler seine Tätigkeit auf den Staat des Verbrauchers ausgerichtet hatte. Diese bereits bekannte Rechtsprechung hat der EuGH nunmehr präzisiert: Nicht erforderlich ist demnach, dass das zum Ausrichten dieser Tätigkeiten eingesetzte Mittel für den Vertragsschluss ursächlich war. |

     

    Im Urteilsfall betrieb Herr S. einen GW-Handel in Spichern (Frankreich), einem Ort nahe der deutschen Grenze. Er unterhielt eine Internetseite, auf der französische Telefonnummern und eine deutsche Mobilfunknummer, jeweils mit internationaler Vorwahl, angegeben waren. Herr E., der seinen Wohnsitz in Saarbrücken (Deutschland) hat und über Bekannte (und nicht über diese Internetseite) vom Kfz-Handel des Herrn S. erfahren hatte, begab sich nach Spichern und kaufte dort einen Gebrauchten.

     

    Seine Sachmängelansprüche machte er vor dem LG Saarbrücken geltend. Zurecht, wie der EuGH jetzt bestätigte (EuGH, Urteil vom 17.10.2013, Rs. C-218/12 - Lokman Emrek / Vlado Sabranovic).

    Quelle: ID 42365517