16.04.2020 · Nachricht · Autokauf
Mangel weg, Rücktritt bleibt
| Immer wieder kommt es vor, dass Kfz-Sachverständige bei ihrer Fahrzeugbegutachtung den gerügten Mangel beseitigen. Mitunter muss er sogar beseitigt werden, damit der Sachverständige zu einem abschließenden Befund gelangen kann. Dass ein solcher Fall den vom Käufer bereits erklärten Rücktritt nicht ausschließt, geht aus einem zweitinstanzlichen Beschluss des LG Osnabrück hervor. |
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