· Fachbeitrag · Autokauf
Mit Oldtimern handeln: Chancen nutzen - Risiken vermeiden
von Rechtsanwalt Thomas Haas, EDK Eckert Klette & Kollegen, www.oldtimeranwalt.de, Heidelberg
| Der Handel mit Oldtimern boomt. „Altes Blech“ erfreut sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zunehmender Beliebtheit. Ein Porsche 911 oder eine Pagode in gutem Zustand können eine profitable Geldanlage sein. Selbst Kleinwagen wie der „Käfer“ oder die „Ente“ erzielen heute oft Werte in schwindelerregender Höhe - gemessen am damaligen Kaufpreis. Deshalb steigt auch die Zahl der Händler, die hier ein lukratives Geschäft wittern. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln zu beachten, damit der Traum auf vier Rädern nicht zum Albtraum wird. |
Gewährleistung / Sachmängelhaftung einschränken
Oldtimer werden oft von privat (und damit in der Regel ohne „Gewährleistung“) angekauft. Andererseits ist es beim Weiterverkauf des Fahrzeugs an eine Privatperson (Verbraucher) gesetzlich verboten, die Gewährleistung vollständig auszuschließen. Folgende Möglichkeiten, die auch für jeden anderen Gebrauchten gelten, verbleiben:
- Beim Verkauf eines Oldtimers an einen Privatmann kann der Händler die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.
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