17.09.2015 · Fachbeitrag · Autokauf
Nacherfüllungsverlangen und „letztes Wort“
| Ein einfach gelagerter GW-Fall hat dem höchsten Gericht in Berlin so große Schwierigkeiten gemacht, dass der BGH dessen Urteil kurzerhand aufgehoben und selbst entschieden hat – zugunsten des beklagten Händlers. Wieder einmal ging es um das „letzte Wort“ auf Händlerseite bei der Nacherfüllung. Zum Erfolg des Händlers trug bei, dass der Käufer den Händler noch nicht einmal korrekt zur Nacherfüllung aufgefordert hatte. |
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